Auf diese 3 Punkte musst du bei deiner nächsten Anlageberatung achten!

Anlageberatung - MiFID II

Seit Anfang 2018 gilt europaweit bei der Anlageberatung die Richtlinie MiFID II. Sie verpflichtet Banken bei der Beratung über Wertpapiere zu mehr Dokumentation und Transparenz.

Nicht zuletzt aus den Lehren der jüngsten Finanzkrise 2007/2008 soll der Anlegerschutz gestärkt und verhindert werden, dass Anlegern riskante Produkte verkauft werden, ohne sie ausreichend über Risiken aufzuklären.

Gleichzeitig ist es ein weiterer Versuch, dass provisionsgetriebene Geschäft der Banken und Finanzdienstleister mit mehr Transparenz zu versehen und möglichst aus der täglichen Anlageberatung zu verdrängen.


Aufzeichnung der Telefongespräche

Beratungsgespräche werden seit 2018 noch umfangreicher dokumentiert.

Telefonate zwischen Kunden und ihren Bankberater werden aufgezeichnet und mindestens fünf Jahre lang archiviert.

Diese Aufzeichnungspflicht gilt auch für Beratungsgespräche in den Filialen oder an anderen Orten, beispielsweise beim Kunden zu Hause.

Bei einer Beratung Auge in Auge muss das Gespräch nicht aufgezeichnet werden, der Berater kann stattdessen einen schriftlichen Vermerk anfertigen.

Der Gesetzgeber will dadurch sicherstellen, dass die Qualität der Beratung verbessert wird.

Bei eventuellen Streitigkeiten kann so leichter nachvollzogen werden, ob der Berater ausreichend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt hat. 

Naturgemäß sind die Banken und Finanzdienstleister wenig begeistert von diesen neuen Regulierungen.

Neben den hohen Kosten - der Bankenverband spricht von rund einer Milliarde EUR für die gesamte Branche - fürchten sie, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden gestört wird.

Als ob das Vertrauensverhältnis durch so etwas gestört wird!

Vielmehr sind es die schlechten Erfahrungen aus Beratungsgesprächen, die dieses Vertrauensverhältnis gestört haben.

Oftmals wurde Kunden vor allem Produkte empfohlen, die durch hohe Kosten und Provisionen für die Banken ein einträgliches Geschäft waren und weniger den Interessen der Kunden dienten.

Anlageberatung - MiFID II Telefongespräche


Geeignetheitsprüfung statt Beratungsprotokoll

Immer dann, wenn in einem Beratungsgespräch über Wertpapiere gesprochen wird, muss seit 2010 ein Beratungsprotokoll angefertigt und dem Kunden ausgehändigt werden.

Das Protokoll dokumentiert Anlass und Dauer des Beratungsgesprächs und enthält alle relevanten Informationen über die persönliche Situation des Kunden.

Dokumentiert werden müssen auch die Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, um die es im Gespräch ging.

Abschließend mündet das Protokoll unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele des Kunden in einer Produktempfehlung des Beraters.

Hintergrund war auch hier der Schutz des Kunden vor Falschberatungen.

Anhand der Protokolle sollen geschädigte Anleger nachweisen können, was Gegenstand des Beratungsgesprächs war und auf welcher Grundlage eine Anlageempfehlung erfolgte.

Ab 2018 wird das Beratungsprotokoll durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung ersetzt.

Diese soll dokumentieren, warum ein bestimmtes Produkt empfohlen wurden und wie es zu dem vorher festgelegten Risikoprofil des Kunden, seinen Erfahrungen und Kenntnissen passt.

Der Kunde wird wie beim früheren Beratungsprotokoll auch weiterhin in Risikoklassen eingeteilt.

Dies geschieht auf Grundlage seiner finanziellen Verhältnisse und seinen bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen. 

Mit der Geeignetheitserklärung soll verhindert werden, dass Berater eher konservativen, risikoscheuen Anlegern riskante Produkte verkaufen, die gar nicht zu ihnen passen.

Ich kenne das Beratungsprotokoll noch aus meiner eigenen beruflichen Tätigkeit.

Durch die Einführung der Geeignetheitserklärung wird die Kundenberatung aus meiner Sicht vereinfacht. Das Beratungsprotokoll war sehr umfangreich und zeitaufwendig.

Das ist eine positive Entwicklung und führt hoffentlich dazu, dass Wertpapiere bei mehr Beratungsgesprächen thematisiert werden.

Anlageberatung - MiFID II Bankberatung

 

Ausweisung aller Kosten bei Kauf, während der Haltedauer und bei Verkauf

Die aus Kundensicht wohl bedeutendste Änderung betrifft die Kostentransparenz.

Künftig muss vor dem Kauf eines Wertpapiers genau dargestellt werden, wie hoch die Kosten für den Kunden beim Kauf, während das Produkt im Depot ist und beim Verkauf sind.

Dargestellt werden müssen die Kosten wie Provisionen, Ausgabeaufschläge und Verwaltungsgebühren in Prozent des Anlagebetrags und als absolute Größe in Euro.

Versteckte Vertriebsprovisionen sollen so in Zukunft nicht mehr möglich sein.  

Dies bedeutet mehr Transparenz über die Kosten, heißt aber gleichzeitig nicht, dass Banken zukünftig auf Provisionen aus ihren Produktempfehlungen verzichten müssen.

Banken dürfen auch weiterhin Provisionen aus dem Vertrieb von Wertpapieren erhalten, unter der Bedingungen, dass sie das Geld in die Qualitätsverbesserung der Kundenberatung investieren.

Wer die Branche kennt weiß, dass die Kreativität groß genug sein wird, damit die Kunden auch zukünftig große Provisionen an die Banken und ihre Vertriebsstrukturen bezahlen werden.

Ein positives Beispiel dafür, wie diese neue Transparenzvorschrift im Kundeninteresse umgesetzt werden kann ist die ING-Diba.

Anlageberatung - MiFID II Kosten ING-Diba
Anlageberatung - MiFID II Kostendetails ING-Diba

Hier werden die entstehenden Kosten beim Kauf, während der Laufzeit sowie beim Verkauf sowohl in Prozent des Anlagebetrags als auch in absoluten EUR-Beträgen ausgewiesen.

Mit nur einem Klick erhält der Kunden eine im Sinne des Gesetzgebers transparente Übersicht.

Das es nicht jede Bank mit der eingeforderten Kostentransparenz so genau nimmt, zeigt die Consorsbank.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass es auch zukünftig Banken geben wird, die Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um ihre wahren Provisionserlöse verschleiern zu können.

Anlageberatung - MiFID II Kosten Consorsbank

Anstatt zu jedem Produkt eine individuelle Kostenübersicht bereitzustellen, verweist die Consorsbank auf eine Übersichtsseite, auf der der geneigte Kunde sich mit pauschalen Berechnungsmodellen zufrieden zu geben hat.

Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese kundenunfreundliche Lösung auf Dauer akzeptieren wird.

Wer eine detaillierte Übersicht der Lösungen aller gängigen Depotanbieter erhalten möchte, findet auf der Seite des ​Finanzwesirs eine sehr informative Zusammenfassung. 

Auswirkungen von MiFID II auf die Anlageberatung durch Banken.

Höhere Kostentransparenz

Als Privatanleger kannst du durch die neue Kostentransparenz profitieren.

Durch die Richtlinie MiFID II könnten die Gebühren sinken, müssen sie doch jetzt viel transparenter ausgewiesen werden als früher. 

Dadurch dürfte auch die Nachfrage nach billigeren, passiven Indexfonds - ETFs - steigen.

Mehraufwand der Banken

Die fünfjährige Archivierung der Telefongespräche bei einer Anlageberatung wird vor allem kleinere Banken und Finanzvermittler viel Geld kosten.

Sie müssen entsprechende IT-Systeme aufbauen und ihre Dokumentationssysteme überarbeiten.

Dies wird nach meiner Einschätzung dazu führen, dass sich vor allem kleinere und regionale Banken aus dem Wertpapiergeschäft zurückziehen.

Dies ist aber nur auf den ersten Blick ein Nachteil für den Privatanleger.

Schließlich plädiere ich sowieso dafür, dass man sich bei der Anlageberatung weniger auf den Rat Dritter verlassen, sondern seine Finanzen stattdessen besser in die eigenen Hände nehmen sollte.

Mit eigenem Finanzwissen kann man Anlageentscheidungen ohne seinen Banker treffen und muss nicht in teure, provisionslastige Finanzprodukte investieren.

Einschränkung des Researchangebotes

Da die Richtlinie MiFID II es Banken zukünftig erschweren wird, Provisionen und Kosten zu verschleiern und sie einige Kosten selber tragen müssen, ist zu erwarten, dass die bisherigen Researchangebote, auf die auch Privatanleger zurückgreifen können, eingeschränkt werden.

Dadurch gelangen Privatanleger schwerer an Informationen über Einzelaktien und Einschätzungen über die Entwicklung der Finanzmärkte.

Alternative Beratungsmodelle

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass vor allem Provisionen, die von Produktanbietern an Banken und Finanzdienstleister gezahlt wurden, eine Hauptursache für Falschberatungen waren.

Dieses Geschäftsmodell wird mit MiFID II weiter erschwert. Aber gerade in Deutschland ist die provisionsbasierte Anlageberatung noch immer flächendeckend präsent.

Ganz im Gegenteil zu anderen Ländern. Beispielsweise wurden in Großbritannien solche Zahlungen bereits vor einigen Jahren verboten.

Wer dort als Kunde auf den Rat eines Bankmitarbeiters oder Vermögensverwalters Wert legt, muss diese direkt bezahlen.

Auch in Deutschland gibt es ein vergleichbares Beratungskonzept.

Die Honoraranlageberatung fristet allerdings noch immer eher ein Schattendasein.

Ungeachtet der Vorteile neigt der deutsche Bankkunde immer noch dazu, lieber versteckte Provisionen zu bezahlen anstatt für die Anlageberatung als eigenständige Dienstleistung direkt zu zahlen.

Aus meiner Sicht ist eine honorarbasierte Beratung einer provisionsgesteuerten Beratung aber in fast allen Situationen vorzuziehen.

Da gibt es also noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, um diejenigen, die sich nicht durch eigene Finanzbildung selbst um ihre Finanzen kümmern wollen, wenigstens den Weg zu einem Honoraranlageberater schmackhaft zu machen.

Zum Schluss

Wie bereits erwähnt, verbessert MiFID II die Anlageberatung durch eine bessere Dokumentation der Beratung und eine transparentere Darstellung der Kosten.

Das ist eine positive Entwicklung.

Mein Ziel ist es aber, dass immer mehr Privatanleger sich nicht mehr auf den Rat Dritter verlassen müssen, wenn es um ihre Geldanlage geht.

Das kann nur mit einem ausreichenden Finanzwissen gelingen.

Genau dieses notwendige Wissen kannst du dir durch diesen Blog aneignen.

Darüber hinaus kannst du von meiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche im Rahmen meines Finanzcoachings profitieren.

Dabei helfe ich dir, deine Finanzen entspannt in die eigenen Hände zu nehmen.

Mehr Informationen, was so ein Finanzcoaching leisten kann und für wen es geeignet ist, erhältst du hier: https://erfolg-mit-finanzen.de/finanzcoaching

Bis bald,
dein Marcel

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Bildquelle: pixabay.de

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